Laborbasierte Surveillance SARS-CoV-2

Die zeitnahe Untersuchung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist eine wesentliche Säule des Managements der Pandemie. Sie ist unabdingbar zur Identifizierung von Infizierten und zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen sowie im zeitlichen Verlauf zur Bewertung einer durchgemachten Infektion und möglichen Immunität gegen SARS-CoV-2.

Durch Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 1.2.2020 sind labordiagnostische Nachweise von SARS-CoV-2 meldepflichtig und befähigen den öffentlichen Gesundheitsdienst die Maßnahmen vor Ort zielgerichtet einzuleiten.

Zur zeitnahen Beurteilung der epidemiologischen Lage und Erfassung des Testverhaltens im ambulanten und stationären Sektor in Deutschland konnte durch Adaptation eines bestehenden Systems zur elektronischen Übermittlung diagnostischer Befunde vom Labor an das Robert Koch-Institut (RKI) eine Laborbasierte Surveillance von SARS-CoV-2 implementiert werden: Mit ARS – Antibiotika-Resistenz-Surveillance - existiert eine Infrastruktur für eine flächendeckende Surveillance zur kontinuierlichen Erhebung von Erregernachweisen und Resistenzdaten aus der Routine für das gesamte Spektrum klinisch relevanter Erreger aus der ambulanten und stationären Versorgung.

Die Schnittstellendefinition von ARS konnte kurzfristig für die tägliche Übermittlung der virologischen Untersuchungsergebnisse auf SARS-CoV-2 erweitert werden. Dies umfasst sowohl den direkten Erregernachweis mittels PCR als auch die serologische Diagnostik mittels Antikörpernachweis. Für Labore, die nicht an ARS teilnehmen, wurde ein reduziertes Protokoll entwickelt, welches nur die SARS-CoV-2-Diagnostik umfasst, um allen Laboren eine Teilnahme an der Laborbasierten SARS-CoV-2-Surveillance zu ermöglichen. Laboratorien, die SARS-CoV-2-Diagnostik durchführen und teilnehmen möchten, erhalten unter dieser E-Mail-Adresse gerne weitere Informationen.

Die Laborbasierte SARS-CoV-2-Surveillance beruht auf der freiwilligen Teilnahme von Laboren, die diese Diagnostik durchführen. Es handelt sich damit um Daten aus einer Stichprobe von Laboren, nicht um eine Vollerhebung aller Testungen in Deutschland. Die freiwillige Teilnahme an der Laborbasierten SARS-CoV-2-Surveillance ersetzt nicht die Meldepflicht nach IfSG.

Vollständigkeit der Daten: Alle teilnehmenden Labore haben unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns ihrer Teilnahme rückwirkend Daten aller SARS-CoV-2-Untersuchungen übermittelt – Analysen sind nicht durch sukzessiven Einstieg in die Laborbasierte Surveillance verzerrt.

Repräsentativität: Tendenziell sind Krankenhauslabore gegenüber den niedergelassenen Laboren unterrepräsentiert; dies betrifft insbesondere Untersuchungen, die in Laboren von Krankenhäusern der Maximalversorgung durchgeführt werden.

Abdeckung und Repräsentativität der Daten variieren zwischen den Bundesländern.

Wir danken allen Laboren, die Daten zu SARS-CoV-2 übermitteln und damit zu einer Beurteilung der Lage beitragen.

Aktuelle Auswertungen und Daten zum Download:

Aktuelle Auswertungen und Daten, die im Rahmen der Laborbasierten SARS-CoV-2-Surveillance übermittelt werden, finden Sie unter dem Menüpunkt Auswertungen und Daten.

Weitere Informationen:

Laboratory-based SARS-CoV-2-Surveillance - Background and explanation to weekly reports in English

Epidemiologisches Bulletin 15/2020 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen

Aktueller Lage-/Situationsbericht des RKI zu COVID-19

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